Satzung

Satzung der Initiative Wriezener Bahn e.V.

Satzung der Initiative Wriezener Bahn e.V., 
gegründet am 22.08.2019 in Wriezen

geändert in der fortgesetzten Gründungsversammlung vom 14.11.2019
geändert in der Mitgliederversammlung vom 13.2.2020
geändert in der Mitgliederversammlung vom 26.11.2021

§ 1 Name und Sitz: Der Verein „Initiative Wriezener Bahn e.V.“ hat seinen Sitz in Wriezen. Der Verein ist ins Vereinsregister beim Amtsgericht Frankfurt/Oder eingetragen.

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins:

2.1. Der Verein mit Sitz in Wriezen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

2.2. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes.

2.3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

2.5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden

Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Aktivitäten verwirklicht:

  • Unterrichtung der Öffentlichkeit über den energiesparenden und den umweltfreundlichen Charakter des Schienenverkehrs in Vortragsreihen
  • Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Wriezener Bahn
  • Radtouren entlang der Trasse um die Teilnehmer über die Möglichkeit der Reaktivierung Verbesserungen im Nahverkehr zu informieren
  • Rückschnittarbeiten an der Strecke durchführen
  • die Lebensräume und Lebensbedingungen heimischer Tier- und Pflanzenarten entlang des Streckenverlaufs erforschen, erhalten, verbessern und ggf. neu schaffen
  • Anbringen von Wildbienenhäusern
  • Erlebnis- und  Erfahrungsmöglichkeiten  von  Kindern & Jugendlichen bilden entlang des Streckenverlaufs (Naturerfahrungsräume) zur Stärkung  des  Natur-  und  Umweltbewusstseins
  • Anlage und Markierung von Wanderwegen entlang der Bahntrasse
  • Informationen über Tier- und Pflanzenarten und deren Bedeutung anhand von Schautafeln o.ä.
  • regelmäßige Zusammenkünfte z.B. „Stammtisch Eisenbahn“
  • Veranstaltungen von Vorträgen und Gesprächsrunden sowie Unterstützung bei historischen Forschungen zur Geschichte der Bahnlinie und des Wriezener Bahnhofsgebäudes in der gesamten historischen Breite
  • Schriftenaustausch und Korrespondenz mit anderen Vereinen
  • Pflege, Wahrung und Neubelebung historischer Traditionen in Wriezen
  • Einbeziehung der Jugend in Aktivitäten zur Weckung des Interesses an Geschichte und Technik der Eisenbahn (z.B. Wanderungen zu Flora und Fauna entlang der Strecke, Geocaching, Aktionstage: Wie funktioniert eine Bahn?)

§ 3 Überparteilichkeit: Die Bürgerinitiative Wriezener Bahn e.V. ist überparteilich. Der Vereinszeck wird in Zusammenarbeit der verschiedenen gesellschaftspolitischen Auffassungen verfolgt.

§ 4 Mitgliedschaft: Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person oder Personengemeinschaft werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung, dem Bewerber steht dann eine Berufung an die nächstfolgende Mitgliederversammlung zu, die dann endgültig entscheidet.

Die Mitgliedschaften unterscheiden sich in aktive Mitglieder und Fördermitglieder. Das aktive und passive Stimmrecht steht nur aktiven Mitgliedern zu.

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch förmliche Ausschließung nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei das Mitglied vor dem Ausschluss zu hören ist, und durch Austritt. Dieser ist dem Vorstand mindestens einen Monat vor Ende des Kalenderjahres anzuzeigen. Er wird dann zum Ende des Kalenderjahres wirksam.

§ 5 Vorstand: Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden, von dem eine/r Kassenwart und eine/r Schriftführer ist, sowie maximal vier Beisitzer*innen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch eine Stellvertreter*in und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Der Vorstand wird für 3 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Widerruflichkeit wird auf das Vorliegen wichtiger Gründe, insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung, begrenzt.

§ 6 Mitgliederversammlung (MV): Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich einzuberufen. Ein Drittel der Mitglieder ist berechtigt, die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu verlangen.

Mitgliederversammlungen können sowohl als Präsenzveranstaltung wie als Videokonferenz oder als Hybrid-Veranstaltung (gemischt Online und Präsenz) stattfinden. Die Einladung hat mindestens 2 Wochen vor dem Termin schriftlich per E-Mail oder per Post und unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand zu erfolgen.

Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über Satzungsänderungen, die Bestellung des Vorstandes und die Beitragssatzung. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit, solche über Satzungsänderungen mit 2/3-Mehrheit der Anwesenden gefasst. Über die MV ist ein schriftliches Protokoll zu führen, das vom/von der Schriftführer*in zu unterzeichnen ist.

§ 7 Beiträge: Höhe und Art der Beiträge regelt eine gesonderte Beitragssatzung, über die im Rahmen der Mitgliederversammlungen abzustimmen ist.

§ 8 Auflösung: Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer besonderen, zu diesem Zwecke mit einer Frist von einem Monat einberufenen außerordentlichen MV mit einer 4/5-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seiner steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Museumseisenbahnverein Sternebeck e.V., der es unmittelbar und ausschließlich im Vereinsgebiet für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Wriezen, 24. November 2021

Beitragssatzung der Initiative Wriezener Bahn e.v. (i.G.)

§ 1 Aktive Mitgliedschaft:

Der Beitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 30,- €/ Kalenderjahr. Im Jahr der Aufnahme als ordentliches Mitglied ist der Beitrag in voller Höhe zu bezahlen.

§ 2 Fördermitgliedschaft:

Für Fördermitglieder besteht kein Mindestbetrag, es steht ihnen jedoch frei zu spenden.

§ 3 Mitgliedschaften juristischer Personen:

Der Beitrag für juristische Personen beträgt wahlweise 60,- €/Kalenderjahr, 90,- €/Kalenderjahr oder 120,- €/Kalenderjahr. Der gewählte Beitrag ist im Jahr der Aufnahme in voller Höhe zu bezahlen.

22. August 2019